Formular Offizieller Kirchenaustritt

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Kirchenaustritt + Kirchensteuer‑Stopp

Rechtlich korrekte Kirchenaustritts-Unterlagen: Austritts-Service mit Garantie für Kirchenaustritts-Bestätigung zur Beendigung der Kirchensteuer. 

Formular ausfüllen ► gültig September 2025

Kirchenaustritt sofort gültig, keine Kündigungsfrist: Kirchenaustritt rechtswirksam mit Datum der Zusendung an die Kirchgemeinde.

Formular Kirchenaustritt

Kirchenaustritt einreichen

In der Schweiz erfolgt der Kirchenaustritt schriftlich an die zuständige Kirchgemeinde. Es ist nicht erforderlich, Gründe für den Austritt anzugeben. Ratsam ist jedoch der Versand per Einschreiben, um einen Nachweis über den Versand und den Empfang des Schreibens zu haben. Zu beachten ist, dass jede erwachsene Person ihren Kirchenaustritt individuell erklären muss, während bei Kindern die Erziehungsberechtigten die Austrittserklärung unterzeichnen.

Empfänger der Austrittserklärung

Die Bearbeitung eines Kirchenaustritts erfolgt bei der jeweils zuständigen Kirchgemeinde entsprechend dem Wohnsitz der austretenden Person. Der Kirchenaustritt ist eine administrative Angelegenheit und erfordert keine seelsorgerische Begleitung. Ein persönliches Gespräch ist daher nicht notwendig und der gesamte Vorgang kann schriftlich abgewickelt werden.

Es ist wichtig, den Austrittsbrief an die korrekte Kirchgemeinde zu senden: Weder die Verwaltung der politischen Gemeinde noch eine zentrale kirchliche Stelle ist für den Austritt aus der Kirche oder die Entgegennahme der Austrittserklärung zuständig. Automatisch wird die korrekte Adresse hinzugefügt bei Verwendung des Austrittformulars von Kirchenaustritt24.

Registrierung der Konfession bei der Gemeindeverwaltung

Im amtlichen Personenregister der Gemeindeverwaltung werden für alle Einwohner die Angaben zur Konfession erfasst. Das Personenregister ist die Grundlage für die Berechnung der Kirchensteuer durch das Steueramt. Wie erwähnt ist die Gemeindeverwaltung jedoch nicht die zuständige Stelle für den Kirchenaustritt. Der offizielle Kirchenaustritt muss direkt an die Kirchgemeinde gerichtet sein, welche den Austritt dann an die Gemeindeverwaltung meldet.

Wichtig: schriftliche Bestätigung des Kirchenaustritts

Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Kirchgemeinde eine schriftliche Bestätigung des erfolgten Kirchenaustritts als Antwort auf die eingereichte Austrittserklärung zusendet.. Diese Bestätigung sollte aufbewahrt werden, um bei eventuellen späteren Unklarheiten oder Missverständnissen einen Nachweis über den erfolgten Austritt aus der Kirche vorweisen zu können. Bei einem Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz wird der Konfessions-Eintrag im amtlichen Register aber automatisch von Gemeindeverwaltung zu Gemeindeverwaltung übertragen. Eine erneute Mitgliedschaft bei der römisch-katholischen Kirchgemeinde oder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde ergibt sich somit nur bei einem eingereichten Kircheneintritt, um wieder Teil der örtlichen Kirchgemeinde zu sein.

Kantonale Unterschiede beim Kirchenaustritt

Die Vorschriften zum Kirchenaustritt können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. In der Regel genügt ein schriftlicher Austrittsbrief mit allen notwendigen Angaben und einer persönlichen Unterschrift. Obwohl ein Einschreiben nicht verpflichtend ist, wird es empfohlen, um den Erhalt des Schreibens belegen zu können. Sollte eine beglaubigte Unterschrift nötig sein, kann dies bei der Gemeindeverwaltung erledigt werden. Die Bearbeitung eines Kirchenaustritts durch die Kirchgemeinde kann mehrere Wochen dauern.

Ende der Kirchensteuer

Mitglieder der drei Landeskirchen – römisch-katholisch, evangelisch-reformiert und christkatholisch – sind in der Schweiz kirchensteuerpflichtig. Diese Kirchen sind öffentlich-rechtlich anerkannt, im Gegensatz zu anderen religiösen Gemeinschaften wie den Muslimen, die keine Kirchensteuer zahlen müssen.

Die Steuerpflicht entfällt ab dem Zeitpunkt des offiziell vollzogenen Kirchenaustritts. In den meisten Kantonen wird die Kirchensteuer anteilsmässig berechnet, doch in bestimmten Kantonen, wie Basel-Stadt, Baselland, Aargau und Thurgau, ist die Kirchensteuer in ganzen Jahren berechnet, also unabhängig vom genauen Datum des Austritts aus der Kirche.

Anteil der Kirchenaustritte in der Schweiz

Die Zahl der Kirchenaustritte in der Schweiz hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Jährlich verlassen etwa anderthalb Prozent der Mitglieder die Kirche. Besonders hohe Austrittszahlen werden in Kantonen wie Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Bern registriert. Doch auch in Luzern, St. Gallen und Zürich zeigt sich ein signifikanter Anstieg. Medienberichte insbesondere über Missbrauchsvorwürfe, haben zu diesem Trend beigetragen. Obwohl dies hauptsächlich die römisch-katholische Kirche betrifft, sind die Austrittszahlen bei der evangelisch-reformierten Kirche ähnlich hoch.

Was ist die einfachste Möglichkeit für den Kirchenaustritt?

Die kostenpflichtige Dienstleistung von Kirchenaustritt24 bietet eine unkomplizierte und zuverlässige Unterstützung für den Kirchenaustritt und die Beendigung der Kirchensteuerpflicht. Umgehend kann ein vollständiges und korrektes Schreiben für den Kirchenaustritt bezogen werden, inklusive der Postadresse der zuständigen Kirchgemeinde.

Welche Angaben müssen im Austrittsbrief enthalten sein?

Der Austrittsbrief sollte mindestens den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse enthalten sowie den klar geäusserten Willen, aus der evangelisch-reformierten oder der römisch-katholischen Kirche auszutreten. Da Kirchgemeinden meist eine Kontaktaufnahme mit der austretenden Person vorsehen, sollte dies in der Austrittserklärung vorab abgelehnt werden.

Beeinflusst der Kirchenaustritt rückwirkend die Taufe?

Nein, ein Kirchenaustritt hat keinen rückwirkenden Einfluss auf die Taufe, denn sie wird von den christlichen Kirchen als unwiderrufliches Sakrament angesehen. Die Taufe bleibt auch nach einem Austritt bestehen, beispielsweise auch für einen möglichen Wiedereintritt. Die römisch-katholische und die reformierte Kirche erkennen die Taufe bei einem Wechsel der Konfession gegenseitig an.

Wie ändert sich die Kirchensteuerpflicht nach dem Austritt?

Nach dem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuerpflicht. In den meisten Kantonen wird dies ab dem Datum des Austritts wirksam. In Kantonen wie Basel-Stadt und Aargau hingegen wird die Steuer unabhängig vom Austrittsdatum für das gesamte Jahr berechnet. Hierbei ist der Wohnkanton am Jahresende entscheidend.

Was tun falls man keine Bestätigung des Austritts erhält?

Am besten wird im Austrittsschreiben bereits ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung angefordert. Sollte keine Bestätigung eintreffen, empfiehlt es sich, bei der Kirchgemeinde nachzufragen. Diese Bestätigung ist als Nachweis hilfreich und kann bei Missverständnissen oder Unklarheiten wichtig sein.

Gibt es bei einem Kirchenaustritt eine Kündigungsfrist?

Nein, für den Kirchenaustritt gibt es in der Regel keine Kündigungsfrist. Der Kirchenaustritt ist gültig, sobald das Austrittsschreiben bei der Kirchgemeinde eingegangen ist. In Kantonen wie Aargau, Baselland, Schaffhausen, Thurgau, Graubünden und Zug mit Kirchensteuer-Erhebung in ganzen Jahren gilt es zu vermeiden, dass das Jahresende knapp verpasst wird.

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