Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zum Kirchenaustritt in der Schweiz, zum Ablauf, zur Kirchenaustritt-Erklärung, zu Vorlage und Formular, zu Vorteilen und Nachteilen des Kirchenaustritts. Für die schnelle und einfache Erstellung der Kirchenaustritt-Erklärung können Sie das Online-Formular nutzen:

Formalitäten Kirchenaustritt Schweiz

Die Formalitäten eines Kirchenaustritts sind in der Schweiz vergleichsweise einfach. In den meisten Kantonen reicht es, der zuständigen Kirchgemeinde eine schriftliche Austrittserklärung zu übermitteln, idealerweise per Einschreiben. Ein spezifisches Formular für den Austritt aus der Kirche ist nicht vorgeschrieben.

Begründung Kirchenaustritt und Bestätigung

Es wird weder eine persönliche Erklärung noch ein Gespräch verlangt, und auch eine Begründung des Austritts ist nicht erforderlich. Nach Erhalt der Austrittserklärung stellt die Kirchgemeinde eine schriftliche Bestätigung für den austretenden Gläubigen aus und leitet den Kirchenaustritt an die politischen Behörden weiter, die den Austritt dann im amtlichen Personenregister eintragen und auch das Steueramt darüber informieren.

Diese behördliche Mitteilungskette ist insofern bedeutsam, als dass die Kirchgemeinde den Austritt erst wirksam an die Gemeindeverwaltung weiterleiten muss, damit die Kirchensteuer nicht mehr erhoben wird. Der Austritt wird schliesslich bei den Einwohnermelde- und Steuerämtern offiziell registriert.

In den meisten Gemeinden erfolgt keine gesonderte Rückmeldung an die austretende Person, da die Austrittsbestätigung bereits von der Kirchgemeinde vorliegt. Sollten Fragen zur Aktualität der eigenen Konfessionszugehörigkeit bestehen, kann jederzeit beim Einwohneramt oder Steueramt nachgefragt werden, um sicherzustellen, dass der Kirchenaustritt korrekt erfasst ist.

Kirchensteuer und Austritt aus der Kirche

Der finanzielle Vorteil ist für viele Menschen der ausschlaggebende Grund, sich mit einem Kirchenaustritt auseinanderzusetzen. Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Kanton und kann für Einzelpersonen etwa zwischen 300 und 700 Franken jährlich betragen. Diese Summe ist für einige ein wesentlicher Kostenpunkt, besonders wenn sie sich in ihrem Glauben und ihren Überzeugungen nicht mehr stark mit der Kirche verbunden fühlen.

Vorteile und Nachteile des Kirchenaustritts

Neben dem Steueraspekt hat der Austritt auch ideelle Folgen. So gehen mit der Kirchgemeindemitgliedschaft bestimmte Rechte und Möglichkeiten einher, die mit dem Austritt entfallen. Dazu gehört die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen in der Kirchgemeinde, etwa die Mitbestimmung über die Verwendung der Kirchensteuermittel oder die Wahl der Kirchenleitung.

Ebenso verliert man die Möglichkeit, aktiv an der Kirchensynode teilzunehmen oder sich in kirchlichen Projekten einzubringen. Die katholische Kirche unterscheidet hier allerdings zwischen Kirchenmitgliedschaft und Steuerpflicht: Laut ihrem Kirchenrecht bleibt eine Person grundsätzlich katholisch, auch wenn sie ihre finanzielle Verpflichtung beendet. Rechtlich ist der Kirchenaustritt in der Schweiz allerdings bindend und beendet die Mitgliedschaft sowohl in der Kirchgemeinde als auch in der Landeskirche.

Ein Kirchenaustritt kann den Zugang zu kirchlichen Dienstleistungen einschränken, vor allem bei besonderen Lebensereignissen wie Hochzeiten und Bestattungen. Die meisten Kirchen bieten ihren Mitgliedern gewisse Riten und Zeremonien kostenlos oder stark vergünstigt an. Dies gilt etwa für kirchliche Trauungen oder Begräbnisse innerhalb der Gemeinde, während für auswärtige kirchliche Zeremonien üblicherweise eine Gebühr verlangt wird.

Wer nach einem Austritt dennoch eine kirchliche Zeremonie möchte, muss in der Regel mit deutlich höheren Kosten rechnen und kann sich auf die Zustimmung der zuständigen Kirchenleitung verlassen. Auch wenn es in besonderen Fällen möglich ist, dass kirchliche Mitarbeiter Riten unentgeltlich ausführen, besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf diese Leistungen.

Wiedereintritt nach Kirchenaustritt

Ein Kirchenaustritt ist allerdings nicht endgültig: viele Kirchgemeinden bieten die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit wieder einzutreten. Ein Wiedereintritt ist prinzipiell unkompliziert möglich, doch wird es von der Kirche nicht gern gesehen, wenn ein Mitglied oft zwischen Austritt und Wiedereintritt hin- und herwechselt oder sich nur für eine bestimmte Zeremonie, etwa eine kirchliche Hochzeit, temporär wieder anmeldet. Wer mit der Kirche verbunden bleiben und diese Leistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich gut überlegen, ob ein Kirchenaustritt der passende Weg ist.

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